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Sterbebegleitung Leistungen des Senioren- und Pflegeheims

Seelsorgerliche Begleitung

In unserem Haus sind Freiräume für das religiöse Leben gegeben. Dienste und Angebote aller christlichen Kirchen können in Anspruch genommen werden. Individuelle seelsorgerische Begleitung soll Bestandteil der letzten Lebensphase sein, wenn dies vom Bewohner gewünscht wird.

Dadurch wird eine Begleitung in allen Lebens- und Sinnkrisen möglich. Lebens-, Glaubens und Sinnfragen des einzelnen Bewohners werden im gemeinsamen Gespräch Raum gegeben.

Von der evangelischen oder der katholischen Kirche werden religiöse Feiern im Ablauf des Kirchenjahres angeboten.

Entsprechend der Religionszugehörigkeit werden individuelle Bedürfnisse und Rituale der sterbenden Menschen wahrgenommen und erfüllt, z. B. Bibelgespräche, Krankenkommunion, Krankensalbung und gemeinsames Beten sowie Beichtgesprächsvermittlung zu Priestern.

Begleitung sterbender Menschen

In unserer Einrichtung ziehen Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Abschnitt des Lebens gehört unweigerlich der Sterbeprozess. Wir möchten in diese Situation unsere Bewohner unterstützen. Der alte Mensch und seien Angehörigen sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein gelassen fühlen.

Aus diesem Grunde

  • soll eine menschenwürdige Begleitung im Sterbeprozess durch zwischenmenschlich Nähe gewährleistet werden.
  • soll ein schmerzfreier Sterbeprozess ermöglicht werden.
  • soll eine optimale Pflegequalität gewährleistet werden.

Damit dies gelingt

  • nehmen wir uns die notwendige Zeit für den Sterbenden und seine Angehörigen, um ihn und seine Familie in diesem schwierigen Prozess zu begleiten.
  • bieten wir unseren Mitarbeitern in belastenden Situationen Gesprächsmöglichkeiten bei der leitenden verantwortlichen Pflegekraft und/oder der Sozialdienstleitung an.
  • Auf Wunsch des Bewohners werden ab dem Einzug des Bewohners Reflexionsgespräche zur Bearbeitung der Lebensgeschichte angeboten.
  • Auf Wunsch wird Kontakt zu Seelsorgern hergestellt.
  • Die Bewohner werden in der Ausübung ihrer Religiosität unterstützt (regelmäßiges evangelisches bzw. katholisches Wortgottesdienstangebot im Haus, Möglichkeit die Krankenkommunion regelmäßig zu empfangen, Seelsorgegespräche).
  • Die Angehörigen werden in die Sterbebegleitung mit einbezogen, wenn sie das wünschen.
  • Der Bewohner wir nicht alleine gelassen oder isoliert.
  • Die Vorlieben des Bewohners werden so lange wie möglich durchgeführt. Respektvoller, würdevoller Umgang mit dem Patient vermittelt Ruhe und Geborgenheit.

Im aktiven Sterbeprozess liegt der Fokus auf der Sterbebegleitung und nicht auf der Grundpflege. Unser Grundsatz lautet hier: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Auch organisatorisch Faktoren werden berücksichtigt, damit die Würde des Sterbenden gewahrt bleibt:

  • Der Sterbende wird nach Möglichkeit nicht in ein anderes Zimmer verlegt.
  • Der jeweiligen betreuenden Pflegekraft wird durch Veränderungen im Dienstplan mehr Zeit eingeräumt um sich intensiver dem Sterbenden zuwenden zu können.
  • Auf Wunsch des Sterbenden steht die Sozialdienstleiterin auch außerhalb der Dienstzeiten jederzeit zur Verfügung um den Sterbeprozess zu begleiten.
  • Alle Beteiligten beachten die vom Sterbenden ggf. formulierten Wünsche, die in der Sozialanamnese oder zwischendurch geäußert oder in der Patientenverfügung festgehalten worden sind.
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